Die Umfirmierung einer Medienagentur nach einem Management Buyout bedingte auch die Umgestaltung der alten CI. Allerdings mit der Prämisse der Wiedererkennbarkeit: Elemente und grafische Gestaltungsmittel (zB. Farbe, Schrift) des alten Logos sollten auch im Neuen angewendet werden und damit der visuellen Wirkung einer gänzlich fremden Agentur – besonders für Bestandskunden – entgegenwirken.